Als erfahrene Gastgeber und Vermietungsagentur wissen wir, worauf es ankommt, wenn Urlauber sich rundum wohlfühlen und Ihre Unterkunft gerne weiterempfehlen.
Unser Ziel ist es an dieser Stelle, Sie mit Wissen, Erfahrung und praktischen Tipps zu unterstützen – von den ersten Überlegungen zur Vermietung bis hin zur professionellen Ausstattung, cleveren Preisgestaltung und erfolgreichen Gästebetreuung.
Sie stehen noch am Anfang und fragen sich, ob sich die Investition in eine Ferienimmobilie überhaupt lohnt? Oder Sie überlegen, wie Sie Eigennutzung und Vermietung optimal miteinander verbinden können? Auch dabei hilft unser Vermieter-ABC. Denn viele unserer Eigentümer standen genau vor diesen Fragen: Wie viel Aufwand ist mit der Vermietung verbunden? Was kann ich realistisch einnehmen? Und wie oft kann ich die Unterkunft selbst nutzen, ohne die Rentabilität zu gefährden, mit welchen Kosten muss ich rechnen? Mit den richtigen Entscheidungen von Anfang an lässt sich nicht nur ein zusätzliches Einkommen erzielen, sondern auch ein zweites Zuhause schaffen – das sich selbst trägt und Freude macht.
Zur fundierten Entscheidungsfindung sollten folgende Kostenpositionen kalkuliert werden:
Kaufpreis und Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision)
Finanzierungskosten (Zinsen, Tilgung, ggf. Bereitstellungszinsen)
Laufende Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Internet, Versicherungen, Grundsteuer B, Deichverband)
Hausgeld bzw. Wohngeld bei Eigentumswohnungen
Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (Rücklagen, Reparaturen, Modernisierungen)
Möblierung und Erstausstattung
Marketing- und Vertriebskosten (z. B. Inserate auf Buchungsportalen – bei uns inkludiert in der Provision!)
Vermittlungsprovision für die Agentur
Tourismusbeitrag und Übernachtungssteuer
Zweitwohnungssteuer (bei Eigennutzung)
Einkommensteuer auf Vermietungserträge
ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (bei gewerblicher Vermietung oder Überschreiten von Freigrenzen)
Diese Übersicht hilft Ihnen, einen realistischen Finanzplan zu erstellen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Ferienimmobilie besser einzuschätzen.
Unser Vermieter-ABC ist Ihr kompakter Ratgeber – praxiserprobt, ehrlich und direkt aus dem Vermietungsalltag. Von A wie Ausstattung über B wie Buchungsoptimierung bis Z wie Zufriedenheit der Gäste finden Sie hier konkrete Tipps, hilfreiche Empfehlungen und Inspiration für jede Phase der Vermietung.
Ganz gleich, ob Sie gerade erst starten oder bereits Erfahrungen gesammelt haben – dieses ABC hilft Ihnen dabei, noch erfolgreicher, strukturierter und mit mehr Freude zu vermieten.
Was Sie erwartet:
• Klare Empfehlungen statt leerer Floskeln
• Konkrete Maßnahmen für mehr Sichtbarkeit & Auslastung
• Einrichtungsideen mit Wow-Effekt – auch bei kleinem Budget
• Tipps für modernes Gastgebersein und zufriedene Gäste
Und das Beste daran: Vieles von dem, was Sie hier lesen, übernehmen wir für Sie – und bei allem anderen stehen wir Ihnen mit Rat, Erfahrung und praktischer Unterstützung zur Seite.
Unser Ziel: Vermietung so einfach und effizient wie möglich zu gestalten – und Ihren Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren.
Starten Sie jetzt mit dem ersten Buchstaben – und machen Sie Ihre Ferienunterkunft zu einem Ort, den Gäste lieben und gern weiterempfehlen.
Natürlich muss nicht jede Unterkunft wie aus dem Einrichtungskatalog wirken. Aber eines ist sicher: Gäste merken sofort, ob in Qualität, Komfort und Atmosphäre investiert wurde – oder ob einfach alte Möbel ein zweites Leben bekommen haben, das sie eigentlich nicht mehr verdienen. Eine Ferienwohnung mit zusammengewürfeltem Inventar, veralteter Technik oder sichtbaren Gebrauchsspuren schreckt ab. Und ganz ehrlich: Würden Sie Ihren Urlaub dort verbringen wollen?
Dabei muss guter Stil kein Vermögen kosten. Wer mit offenen Augen durch eBay Kleinanzeigen stöbert oder bei IKEA und Co. ein paar geschmackvolle Deko-Highlights einkauft, kann mit kleinem Budget eine große Wirkung erzielen. Ein gemütlicher Raum lebt von Details: Ein sauberer, gut erhaltener Sessel mit einer schönen Decke, ein modernes Bild an der Wand, passende Vorhänge, stimmiges Geschirr – all das vermittelt den Gästen ein gutes Gefühl und sorgt für bessere Bewertungen, höhere Weiterempfehlungen und eine stärkere Auslastung.
Auch funktionale Extras zahlen sich aus: WLAN ist heute ein Muss, nicht ein Bonus. Moderne Unterhaltungselektronik, eine kleine Spielesammlung für Regentage – all das macht Ihre Unterkunft attraktiver und oft auch höherpreisig vermietbar.
Unser Fazit: Investieren Sie lieber gezielt in die Qualität Ihrer Ferienwohnung – Ihre Gäste (und Ihr Umsatz) werden es Ihnen danken.
Wie Sie Buchungsportale optimal nutzen, Anfragen effizient beantworten und Doppelbelegungen vermeiden.
Ein gepflegter Belegungskalender und eine schnelle, freundliche Kommunikation sind heute keine Kür mehr, sondern absolute Pflicht – vor allem, wenn Sie über Buchungsportale vermieten. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur Buchungsausfälle, sondern auch negative Bewertungen und schlechtere Sichtbarkeit auf den Plattformen.
Abläufe, Schlüsselübergabe, digitale Lösungen und wie Sie Gästen das Ankommen und Gehen besonders angenehm machen.
Wir arbeiten derzeit daran, die Inhalte für diesen Bereich vollständig und übersichtlich für Sie aufzubereiten. Schauen Sie gerne in Kürze wieder vorbei – ein Blick lohnt sich!
Digitale Gästemappen, smarte Schlösser, automatische Buchungsbestätigungen – was wirklich sinnvoll ist.
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Tipps zur Planung der Eigennutzung, steuerliche Aspekte und Rentabilitätsüberlegungen.
Hier informieren wir Sie über die Grundlagen, Pflichten und Gestaltungsspielräume rund um die Zweitwohnungsteuer in Cuxhaven – damit Sie als Eigentümer rechts- und planungssicher agieren können.
Ja – die Eigennutzung Ihrer Ferienimmobilie ist selbstverständlich möglich. Bedenken Sie jedoch, dass in diesem Fall die Zweitwohnungsteuer an die Stadt Cuxhaven zu entrichten ist. Dabei gilt: Die Steuerpflicht entsteht bereits ab der ersten Übernachtung in Ihrer Wohnung – unabhängig davon, ob der Aufenthalt touristisch motiviert war oder lediglich Reinigungs-, Wartungs- oder Renovierungszwecken diente.
Diese Auslegung wurde durch die Rechtsprechung bestätigt, unter anderem durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.09.2008 – 9 C 17.07), das feststellt, dass allein die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit zu privaten Zwecken – selbst sporadisch – für die Steuerpflicht ausreicht. Entscheidend ist nicht, wie oft, sondern dass überhaupt eine Nutzung stattfindet oder möglich ist. Es empfiehlt sich, diesen laufenden Kostenfaktor frühzeitig in Ihre Finanzierungsplanung einzubeziehen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Die Steuer fällt jedoch ausschließlich dann an, wenn der Eigentümer eine Eigennutzung der Wohnung vorsieht. Eine vollständige Befreiung von der Zweitwohnungsteuer ist nur möglich, wenn die Immobilie der ganzjährigen Vermietung dient – beispielsweise im Rahmen eines Vermittlungsvertrags mit einer Ferienwohnungsagentur. In diesem Fall muss der Eigentümer durch Vorlage eines gültigen Agenturvertrags gegenüber dem zuständigen Fachbereich der Stadt Cuxhaven nachweisen, dass eine Eigennutzung ausgeschlossen ist.
Bitte bedenken Sie auch folgendes:
Eigennutzung und steuerliche Absetzbarkeit gehen nicht uneingeschränkt Hand in Hand. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung auch selbst nutzen, müssen die Werbungskosten anteilig aufgeteilt werden – darunter fallen beispielsweise Abschreibungen, Schuldzinsen und Versicherungsbeiträge.
Entscheidend ist das Verhältnis von Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietungszeit. Wird Ihre Ferienwohnung ausschließlich vermietet, können sämtliche Kosten abgesetzt werden. Auch Leerstandszeiten und kurze Aufenthalte zur Vorbereitung der Unterkunft zählen hierbei zur Vermietungszeit.
Bei regelmäßiger Eigennutzung wird der abzugsfähige Kostenanteil entsprechend reduziert. Lässt sich die Selbstnutzung nicht konkret nachweisen, unterstellt das Finanzamt in der Regel eine hälftige Aufteilung der Kosten (50:50).
Bitte beachten Sie zudem: Wenn Sie sich für eine Eigennutzung entscheiden und damit in die Zweitwohnungsteuerpflicht fallen, sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Jahresgästebeitrag gemäß der Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven zu entrichten. Dieser ist in Form einer personalisierten Jahresgästekarte zu zahlen und deckt die Nutzung touristischer Infrastruktur ab – unabhängig davon, wie oft oder wie lange Sie sich tatsächlich vor Ort aufhalten.
Wenn Sie aber trotz Eigennutzung dennoch gute Vermietungserlöse erzielen möchten, empfiehlt es sich, die Eigennutzung auf die saisonschwachen Zeiten zu verlagern. So können Sie die Hauptreisezeiten für die Gästebelegung freihalten und das wirtschaftliche Potenzial Ihrer Immobilie bestmöglich ausschöpfen.
Die Zweitwohnungsteuer ist in Deutschland ein gängiges kommunales Steuerinstrument, das mittlerweile von mehr als 1.000 Städten und Gemeinden erhoben wird – darunter viele touristisch geprägte Orte an der Nord- und Ostseeküste, in den Alpenregionen sowie in Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg. Auch die Stadt Cuxhaven macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und bildet damit keine Ausnahme.
Hintergrund ist der Gedanke, dass Personen mit einem Zweitwohnsitz öffentliche Infrastruktur nutzen – etwa Straßen, Rettungsdienste, Kur- und Freizeiteinrichtungen – ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu haben und somit über die Einkommensteuer keine Beiträge zur Finanzierung leisten. Die Zweitwohnungsteuer soll diesen Aufwand anteilig ausgleichen.
Die Stadt Cuxhaven erhebt eine Zweitwohnungsteuer auf alle Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, aber dem persönlichen Lebensbedarf dienen können. Diese kommunale Aufwandsteuer basiert auf der geltenden Satzung vom 23. Juni 2011 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 11. Dezember 2012. Sie betrifft insbesondere Eigentümer, die ihre Immobilie überwiegend als Ferienwohnung nutzen oder diese regelmäßig an wechselnde Gäste vermieten.
Wie Sie Ihre Unterkunft ins beste Licht rücken – inkl. DIY-Tipps oder Empfehlungen für Profis.
Wir arbeiten derzeit daran, die Inhalte für diesen Bereich vollständig und übersichtlich für Sie aufzubereiten. Schauen Sie gerne in Kürze wieder vorbei – ein Blick lohnt sich!
Textbausteine, Tonalität, Reaktionszeiten und wie Sie mit Kritik umgehen.
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Reinigungspläne, Übergabekontrollen, Wäschemanagement und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern – all das sind zentrale Aspekte, die bei einer erfolgreichen Vermietung berücksichtigt werden müssen. Denn:
Der erste Eindruck zählt – und nichts prägt ihn so sehr wie die Sauberkeit einer Unterkunft. Wer Urlaub in einer Ferienwohnung macht, freut sich auf eine gemütliche Auszeit in gepflegter Atmosphäre. Gäste erwarten ein hygienisches Bad, eine blitzsaubere Küche, frische Bettwäsche und einen allgemein gepflegten Gesamteindruck. Und das zu Recht.
Wer die Reinigung selbst übernimmt, sollte strukturiert vorgehen – mit einem festen Ablauf und klarer Checkliste. Wer ein Reinigungsteam oder externe Dienstleister einsetzt, sollte regelmäßig kontrollieren, ob alle Aufgaben sorgfältig erledigt wurden. Denn am Ende bleibt die Verantwortung beim Vermieter bzw. dessen Agentur.
Alle unsere Unterkünfte werden auf Basis eines strukturierten Reinigungsplans vorbereitet. Egal ob die Reinigung selbst erfolgt oder von externen Dienstleistern übernommen wird – wir empfehlen folgende Standards zur Qualitätssicherung:
Verbindliche Reinigungs-Checklisten, die Schritt für Schritt abgearbeitet und dokumentiert werden
Stichprobenkontrollen durch das Vermietungsteam oder eine Hausdame
Wäschemanagement mit klarer Trennung zwischen Frischwäsche, gebrauchter Wäsche und Lagerbeständen
Kommunikation mit Reinigungsdiensten über feste Übergabezeiten, Standards und Nachkontrollen
Durch diese Prozesse sichern wir nicht nur gleichbleibende Qualität, sondern stärken auch das Vertrauen der Gäste – ein klarer Wettbewerbsvorteil, der sich langfristig auszahlt.
In der Ferienvermietung lassen sich kleinere Mängel an der Immobilie kaum vermeiden – sei es durch intensive Nutzung, altersbedingten Verschleiß oder spontane Defekte. Häufig handelt es sich um Kleinigkeiten wie defekte Glühbirnen, lose Fußleisten, klemmende Türschlösser oder ausgehakte Schranktüren. Auch wenn diese Mängel für sich genommen oft unbedeutend erscheinen, können sie den Gesamteindruck Ihrer Unterkunft erheblich beeinträchtigen – insbesondere bei einem sensiblen Gästeklientel.
Daher ist es entscheidend, dass solche Reparaturen entweder noch während des Aufenthalts des aktuellen Gastes oder spätestens vor Anreise der nächsten Gäste fachgerecht behoben werden. So sichern Sie nicht nur die Zufriedenheit Ihrer Gäste, sondern auch den durchgängigen Werterhalt Ihrer Immobilie.
Eine gut gepflegte Ferienimmobilie überzeugt nicht nur durch Sauberkeit, sondern ebenso durch technische Funktionalität und ein gepflegtes Erscheinungsbild.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem notwendige kleinere Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vermietbarkeit Ihrer Ferienimmobilie. So stellen wir sicher, dass potenzielle Beeinträchtigungen für Ihre Gäste frühzeitig erkannt und behoben werden. Über darüber hinausgehende Maßnahmen informieren wir Sie selbstverständlich im Vorfeld – transparent und zuverlässig.
Zudem übernehmen wir für Sie die regelmäßige Nachrüstung von Kleinmaterialien wie Glühbirnen, WC-Bürsten oder Spülutensilien. Die Abrechnung erfolgt flexibel über das Objektkonto – wahlweise monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich, ganz nach Ihrem Wunsch.
Und sollte es doch einmal etwas Größeres sein, so greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk kompetenter und verlässlicher Handwerksbetriebe zurück, die für uns kurzfristig, fachgerecht und ohne lange Wartezeiten einspringen.
Als erfahrene Vermietungsagentur wissen wir genau, worauf es bei der technischen Betreuung von Ferienimmobilien ankommt.
Wir kümmern uns nicht nur um die Sauberkeit Ihrer Wohnung, sondern sorgen durch die zügige Umsetzung kleiner Reparaturen dafür, dass Ihre Immobilie jederzeit in bestem Zustand bleibt – und für Ihre Gäste dauerhaft attraktiv. Dabei nehmen wir Ihnen sämtliche Details ab, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Saisonpreise, Sonderaktionen, Dekoration und Angebote für Nebensaison-Gäste.
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Kostenfaktor | Monatlich | Jährlich |
---|---|---|
Finanzierung (Zins + Tilgung) | 800 € | 9.600 € |
Hausgeld (inkl. Rücklage) | 250 € | 3.000 € |
Nebenkosten (Strom, Wasser) | 120 € | 1.440 € |
Versicherung & Steuerberatung | 80 € | 960 € |
Reinigung (ca. 40 € x 50 Buchungen) | – | 2.000 € |
Plattformgebühren & Werbung | – | 1.500 € |
Gesamtkosten | 1.250 € | 18.500 € |
In Cuxhaven fallen zwei verschiedene kommunale Abgaben an, die für Eigentümer von Ferienwohnungen relevant sind: die Übernachtungssteuer und der Tourismusbeitrag. Beide Abgaben betreffen unterschiedliche Aspekte der Vermietung und werden automatisch bzw. zentral über uns als Agentur abgewickelt.
Die Übernachtungssteuer, auch bekannt als Bettensteuer oder City Tax, ist eine kommunale Abgabe, die in vielen deutschen Städten und Gemeinden erhoben wird – darunter Berlin, Hamburg, Köln, München, Bremen, Lübeck oder Leipzig. Auch die Stadt Cuxhaven erhebt diese Steuer für privat veranlasste Übernachtungen.
Ziel der Steuer ist es, die touristische Infrastruktur und öffentliche Angebote mitzufinanzieren, von denen Gäste während ihres Aufenthalts profitieren. Die Einnahmen verwendet die Stadt unter anderem für:
Geschäftsreisen und beruflich veranlasste Aufenthalte sind von der Übernachtungssteuer befreit, sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt (z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Eigenbestätigung bei Selbständigen).
Rechtsgrundlage: Die Übernachtungssteuer wird auf Basis der Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer erhoben.
In Cuxhaven beträgt die Übernachtungssteuer 2,75 % und fällt auf folgende Leistungen an:
Wichtig für Sie als Eigentümer: Den Steueranteil auf die Buchungspauschale tragen wir als Agentur selbst – Sie sind hiervon ausgenommen.
Durch diesen automatisierten Prozess wird der Verwaltungsaufwand für Sie auf ein Minimum reduziert – bei voller rechtlicher Absicherung.
Diese kommunale Abgabe richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die durch den Tourismus wirtschaftlich profitieren – dazu zählen auch Eigentümer von Ferienwohnungen, sofern diese zur Vermietung angeboten werden.
Der Beitrag dient ausschließlich der Finanzierung touristischer Leistungen der Stadt – also z. B. Infrastruktur, Veranstaltungen, Marketingmaßnahmen.
Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit vom Tourismus profitiert – also auch Ferienwohnungsvermieter.
Formel: Tourismusbeitrag = Umsatz × 19 % × 100 % × 1,57 %
Der Fragebogen zur Meldung wird den Eigentümern direkt von der Stadt Cuxhaven postalisch zugestellt.
Unser Service: Wir stellen Ihnen jährlich eine Übersicht über Ihre erzielten Umsätze zur Verfügung – bequem ausfüllbar für die Meldung.
Jahresumsatz (150 Nächte à 130 €) | 19.500 € |
– Fix- & Betriebskosten | 18.500 € |
= Vorsteuerlicher Gewinn | 1.000 € |
Wie Sie Anfahrtsbeschreibungen, Umgebungstipps und Extras für eine stressfreie Anreise aufbereiten.
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AGB, Stornobedingungen, Hausordnung und rechtliche Fallstricke verständlich erklärt.
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Wie Sie Energie, Wasser & Co. fair kalkulieren und effizient gestalten.
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In der heutigen Ferienvermietung führt kaum ein Weg an sogenannten OTAs (Online Travel Agencies) vorbei. Diese Buchungsportale wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt bieten Eigentümern eine enorme Reichweite und ermöglichen es, Ferienwohnungen gezielt national wie international zu vermarkten. Jede Plattform spricht dabei unterschiedliche Zielgruppen an und folgt eigenen Buchungs- und Provisionsmodellen.
Mit wachsender Zahl an Plattformen steigt allerdings auch der Verwaltungsaufwand: Verfügbarkeiten müssen synchronisiert, Preise gepflegt und Buchungsbedingungen aktuell gehalten werden – auf jeder Plattform separat. Genau hier kommt ein sogenannter Channelmanager ins Spiel.
Ein Channelmanager ist eine zentrale Schnittstelle, die Ihre Ferienwohnung mit zahlreichen Buchungsportalen verbindet. Er sorgt dafür, dass alle Buchungsdaten, Preise und Verfügbarkeiten automatisch synchronisiert werden – in Echtzeit. Doppelbuchungen werden vermieden, und Änderungen müssen nur einmal im System vorgenommen werden.
Mit unserem Channelmanager, den wir als Agentur nutzen, verwalten wir Ihre Ferienunterkunft effizient über alle relevanten Plattformen hinweg. So profitieren Sie von einer optimalen Online-Präsenz, ohne sich um die technischen Details kümmern zu müssen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Portale vor – inklusive ihrer Kostenmodelle, Zielgruppen und Besonderheiten – und zeigen, wie wir mit Hilfe des Channelmanagers das Maximum aus jeder Plattform für Sie herausholen.
Zielgruppe: Jüngere, digital-affine Reisende auf der Suche nach individuellen, authentischen Unterkünften. Beliebt bei Städtetrips und Kurzaufenthalten.
Kostenmodell: In der Regel 3 % Gastgebergebühr; alternativ auch ein Modell mit 14–16 % nur für Gastgeber (Gast zahlt keine Gebühr).
Besonderheiten: Gute Sichtbarkeit durch Bewertungssystem, Superhost-Status, einfaches Handling über App und Web.
Zielgruppe: Breites Publikum, von Geschäftsreisenden bis zu Familien. Besonders stark in Europa und bei klassischen Urlaubsregionen.
Kostenmodell: Durchschnittlich ca. 15 % Provision auf den Buchungspreis.
Besonderheiten: Sofortbuchung, starke Präsenz in Suchmaschinen, sehr hoher Traffic.
Zielgruppe: Familien, Urlauber mit längeren Aufenthalten, Selbstversorger. Ideal für Ferienhäuser.
Kostenmodell: Wahlweise Jahresgebühr (ab ca. 299 €) oder provisionsbasierte Buchung (ca. 8 %).
Besonderheiten: Teil der Expedia-Gruppe, hohe Reichweite in Deutschland und Europa, einfache Handhabung über das Portal.
Zielgruppe: Preisbewusste Reisende, die verschiedene Angebote vergleichen möchten.
Kostenmodell: 3 % Provision bei Hybridmodell (Gast zahlt ebenfalls Gebühr) oder 15 % reine Gastgeberprovision.
Besonderheiten: Meta-Suchmaschine, listet auch Angebote anderer OTAs, hohe Reichweite durch Vergleichsfunktion.
Zielgruppe: Deutschsprachige Urlauber, bevorzugt Familien und Paare, oft mit längeren Aufenthalten.
Kostenmodell: Feste Jahresgebühr, Einstieg ab etwa 180 € pro Jahr.
Besonderheiten: Starke Position im deutschsprachigen Raum, persönliche Betreuung, keine Provision auf Buchungen.
Zielgruppe: Reisende mit Fokus auf gute Preis-Leistung, übersichtliche Buchung und Mobilnutzer.
Kostenmodell: Provisionsmodell; genaue Konditionen abhängig von Unterkunft und Region.
Besonderheiten: KI-basierte Preisoptimierung, benutzerfreundliche Oberfläche, gute mobile Usability.
Zielgruppe: Familien, Paare, Gruppen – insbesondere für Ferienhäuser in europäischen Urlaubsregionen.
Kostenmodell: Provisionsmodell (variabel).
Besonderheiten: Spezialisierung auf klassische Ferienhäuser, insbesondere im europäischen Raum.
Zielgruppe: Preisorientierte Kunden, die auf bekannten Vergleichsportalen buchen.
Kostenmodell: Provisionsmodell, genaue Angaben je nach Unterkunft.
Besonderheiten: Starke Sichtbarkeit durch umfassende Werbepräsenz, große Nutzerbasis im DACH-Raum.
Zielgruppe: Spezifische Gruppen wie Hundebesitzer, Familien mit kleinen Kindern oder LGBTQ+-Reisende.
Kostenmodell: Meist feste Jahres- oder Monatsgebühren, keine Provisionen.
Besonderheiten: Persönliche Betreuung, weniger Wettbewerb, hohe Zielgruppenpassug
Als Ihre Vermittlungsagentur übernehmen wir nicht nur die Auswahl und Pflege der passenden Buchungsportale, sondern koordinieren über unseren Channelmanager alle Kanäle zentral. Ihre Unterkunft ist immer aktuell, synchronisiert und präsent auf allen wichtigen Plattformen – ohne Mehraufwand für Sie.
Die Vermarktungsverträge mit den jeweiligen OTAs (Online Travel Agencies) werden dabei direkt durch uns als Agentur geschlossen. Die entstehenden Plattformgebühren werden im Rahmen eines Provisionsausgleichsmodells auf den Gastpreis aufgeschlagen und vom Gast getragen – für Sie als Vermieter entstehen dadurch keinerlei zusätzliche Kosten.
Doch der Gast kann sparen: Bei einer Direktbuchung über unsere Website www.cux-urlaub.de profitiert er von unserer Best-Preis-Garantie – das heißt: dort ist die Unterkunft stets zum günstigsten verfügbaren Preis buchbar.
Das schafft Vertrauen und fördert die Gästebindung – denn spätestens beim zweiten Aufenthalt entscheiden sich viele Gäste bewusst für die Direktbuchung.
Die kleinen Dinge mit großem Effekt
Von der Kaffeemaschine bis zum Regenschirm: clevere Zusatzleistungen mit Erinnerungswert.
In der Welt der Ferienvermietung sind es oft nicht die großen Dinge, die den Unterschied machen – sondern die kleinen Aufmerksamkeiten, die im Gedächtnis bleiben. Eine gut ausgestattete Küche ist Standard. Aber eine Kaffeemaschine mit ein paar Begrüßungskapseln oder ein frischer Blumenstrauß auf dem Tisch? Das zaubert ein Lächeln ins Gesicht.
Gerne nehmen wir auch Ihre persönlichen Ideen auf und überlegen gemeinsam, wie sich diese praktisch umsetzen lassen – natürlich abgestimmt auf Ihre Wohnung und unsere Abläufe.
Als Agentur bieten wir unseren Gästen unter anderem:
🎂 Zum Geburtstag: eine personalisierte Karte und ein kleines Fläschchen Sekt
🌸 Für Jubilare: ein liebevoll zusammengestellter Blumenstrauß
🎄 Zu Weihnachten: immer etwas Selbstgemachtes – mit Herz und Hand
🐣 An Ostern: eine kleine saisonale Überraschung
💌 Für unsere Stammgäste: persönliche Neujahrspost mit einem Gutschein für Kaffee & Kuchen
Diese Gesten lassen sich agenturseitig gut organisieren, zeigen aber eine große Wirkung. Sie sorgen für emotionale Bindung, höhere Wiederbuchungsraten und positive Bewertungen – und machen Ihre Unterkunft unverwechselbar.
Regelmäßige Checks, Gästefeedback nutzen und kontinuierliche Verbesserung.
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Wie Sie Bewertungen generieren, darauf reagieren und negative Kommentare professionell entschärfen.
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Strategien zur Preisgestaltung je nach Saison, Ereignissen oder Nachfrage.
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Zeitsparende Routinen, Automatisierung, No-Gos und bewährte Tricks.
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Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, stellt sich früher oder später die Frage nach der Umsatzsteuer. Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick über die wichtigsten Grundlagen:
Die Vermietung von Ferienwohnungen gilt als kurzfristige Beherbergung und ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Der dabei anzuwendende ermäßigte Steuersatz beträgt 7 %.
Rechtsgrundlage bildet der § 4 Nr. 12 Satz 2 des UstG, der die „kurzfristige Beherbergung von Fremden“ als umsatzsteuerpflichtig festlegt. Ist der Vermieter umsatzsteuerpflichtig, ist er auch vorsteuerberechtigt. § 12 II Nr. 2 UStG schreibt hierbei die Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent für die eigentlichen Beherbergungsleistungen einschließlich der üblichen Nebenleistungen vor.
Es gibt eine Ausnahme, wann bei der Vermietung der Ferienwohnung Umsatzsteuer für Sie keine Rolle spielt. Die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht entfällt bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sinkt Ihr erwirtschafteter Jahres-Umsatz unter den Grenzwert von 22.000 EUR und überschreitet der prognostizierte Umsatz im Folgejahr die 50.000 Euro Grenze nicht, gelten Sie als Kleinunternehmer. Dabei ist dringend zu beachten, dass sich diese 22.000 Euro aus der Gesamtsumme aller vom Vermieter generierten Einnahmen zusammensetzt. Beziehen Sie als Vermieter weitere Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb oder auch einer weiteren, anderen Ferienwohnung, ist dies Bestandteil der Summe von 22.000 Euro.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Er dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann nicht übernommen werden. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Welche Versicherungen wirklich nötig sind – von Haftpflicht über Inventar bis Regressansprüche bei Schäden.
Auch wenn das Thema Versicherung auf den ersten Blick unspektakulär erscheinen mag, ist ein ausreichender Versicherungsschutz für Ferienwohnungen und Ferienhäuser von zentraler Bedeutung. Vermieter sollten insbesondere auf eine Absicherung durch Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen achten.
Ein Rohrbruch während eines Leerstands, Einbruchdiebstahl, Vandalismusschäden oder Unwetterschäden können erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Eine geeignete Versicherung kann zwar den Schaden selbst nicht verhindern, aber sie schützt vor den daraus resultierenden Kosten.
Verschiedene Versicherungen decken unterschiedliche Risiken ab und helfen dabei, finanzielle Schäden zu minimieren. Im Folgenden erläutern wir, worauf beim Abschluss entsprechender Versicherungen zu achten ist.
Haftpflichtversicherung
Als Vermieter tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie, falls Dritte durch Mängel an Ihrer Immobilie zu Schaden kommen. Je nach Nutzung ist auch eine Betriebs- oder private Haftpflichtversicherung möglich. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Police Ferienvermietung einschließt.
Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Blitzschlag an festen Gebäudeteilen ab. Sie ist besonders wichtig, da Schäden bei längeren Leerständen häufig unentdeckt bleiben und sich Folgeschäden entwickeln können. Die Prämienhöhe hängt u. a. von Lage, Nutzung und Bauweise der Immobilie ab.
Hausratversicherung
Sie schützt die bewegliche Einrichtung Ihrer Ferienimmobilie – von Möbeln bis hin zu Haushalts- und Elektrogeräten – gegen Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden. Gewerbliche Vermieter benötigen stattdessen eine Inhaltsversicherung. Wichtig ist eine regelmäßige Prüfung der Versicherungssumme, um Unterversicherung zu vermeiden.
Elementarversicherung
Diese Zusatzversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen ab. Sie ergänzt Wohngebäude- und Hausratversicherungen und ist besonders für Immobilien in gefährdeten Lagen empfehlenswert.
Rechtsschutzversicherung
Kommt es zu Streitigkeiten mit Gästen, kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen abdecken. Dennoch sollte immer versucht werden, Konflikte einvernehmlich zu lösen.
Ertragsausfallversicherung
Sie schützt gegen Mietausfälle infolge nicht vermietbarer Schäden, etwa nach einem Wasserschaden. Diese Absicherung kann besonders in Hauptreisezeiten entscheidend sein, um Einnahmeverluste zu kompensieren.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, Versicherungssummen korrekt anzugeben, um Unterversicherung zu vermeiden. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich. In vielen Fällen sind spezialisierte Versicherer für Ferienimmobilien die bessere Wahl.
Welche Lösungen zuverlässig funktionieren – und worauf Gäste besonders achten.
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Von der Kaffeemaschine bis zum Regenschirm: clevere Zusatzleistungen mit Erinnerungswert.
Wir arbeiten derzeit daran, die Inhalte für diesen Bereich vollständig und übersichtlich für Sie aufzubereiten. Schauen Sie gerne in Kürze wieder vorbei – ein Blick lohnt sich!
Von Namensgebung über Logo bis Website: Wie Sie professionell auftreten und Wiedererkennung schaffen.
Wir arbeiten derzeit daran, die Inhalte für diesen Bereich vollständig und übersichtlich für Sie aufzubereiten. Schauen Sie gerne in Kürze wieder vorbei – ein Blick lohnt sich!
Was Gäste wirklich glücklich macht – und wie Sie daraus wiederkehrende Stammkunden gewinnen.
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Wofür wird der Tourismusbeitrag verwendet?
Der Beitrag dient ausschließlich der Finanzierung touristischer Leistungen der Stadt – also beispielsweise für Infrastruktur, Veranstaltungen oder Marketingmaßnahmen, die den Tourismus fördern.
Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen natürlichen oder juristischen Personen, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Tourismus profitiert – etwa Hotels, Ferienwohnungsvermieter, Gastronomen, Einzelhändler oder Dienstleister.
Für Eigentümer von Ferienwohnungen, die ihre Immobilie in Cuxhaven touristisch vermieten, richtet sich die Höhe des Tourismusbeitrags nach dem steuerbaren Umsatz, in der Regel aus dem Vorvorjahr. Die Berechnung basiert auf festen Parametern, die von der Stadt Cuxhaven festgelegt wurden:
Mindestgewinnsatz: für Ferienwohnungen beträgt dieser 19 %,
Vorteilssatz: liegt bei 100 %, unabhängig davon, ob sich die Wohnung in Zone 1 (z. B. Duhnen, Döse, Sahlenburg) oder Zone 2 (z. B. Innenstadt, Altenbruch) befindet,
Beitragssatz: beträgt 1,57 % (einheitlich für alle).
Die Berechnungsformel lautet:
Tourismusbeitrag = Umsatz × 19 % × 100 % × 1,57 %
Der Fragebogen zur Meldung des Tourismusbeitrags wird den Eigentümern von Ferienwohnungen direkt vom zuständigen Fachbereich der Stadt Cuxhaven postalisch zugestellt.
Als Vermietungsagentur stellen wir Ihnen jährlich Übersichten über Ihre erzielten Umsätze zur Verfügung, sodass Sie die benötigten Angaben bequem ausfüllen und weiterleiten können.
Rechtlicher Hinweis:
Die hier aufgeführten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für eine individuelle Bewertung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Cuxhavener Straße 93
27476 Cuxhaven
Tel. 04721 – 455 77
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